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BGB § 1683 Vermögensverzeichnis bei Wiederheirat

BGB § 1683 Vermögensverzeichnis bei Wiederheirat

[ Auszug: (1) Sind die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr miteinander verheiratet und will der Elternteil, dem die Vermögenssorge zusteht, die Ehe mit einem Dritte ... ]